Bild-, Ton und Datenträger-Versicherung
auch Film-Negativ-Versicherung

Versicherte Gegenstände
Die verwendeten Bild-, Ton- und Datenträger einer Produktion

Versicherte Gefahren
Eine Entschädigung wird geleistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen, Zerstörungen oder Abhandenkommen der Bild-, Ton- und Datenträger während der Herstellung, als fertige Bild-, Ton- und Datenträger und als Vorführkopien.

Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben, noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen ohne grobe Fahrlässigkeit hätten vorhersehen können.

Nicht versichert

  • Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
  • Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhe
  • Kernenergie
  • betriebsbedingte Abnutzung

Versicherungssumme
Netto-Herstellungskosten ohne Vorkosten, Rechte, Überschreitungsreserve, Finanzierungskosten und Treuhandgebühren. Diese Positionen werden in der Regel lediglich für den Totalschadenfall versichert. Ein etwaiger Gewinn kann selbstverständlich mitversichert werden.

Geltungsbereich: nach Vereinbarung