Die Haftpflichtversicherung für Tonstudios

Tonstudios als reine Dienstleistungsbetriebe stellen hinsichtlich der Haftpflicht keine exponierte Betriebsart dar. Im Vordergrund steht lediglich die sogenannte Betriebsstättengefahr, das ist die Gefahr, daß ein Besucher des Tonstudios über ein Kabel o.ä. stolpert.

Unser Modell sieht folgende Deckungssummen vor:

EUR 3.000.000,- Pauschal für Personen- und Sachschäden

Der Beitrag hierfür liegt bei EUR 21,00 je Mitarbeiter und Jahr, mindestens jedoch EUR 175,- netto je Jahr. Sonstige Versicherungssummen z.B. für Vermögenschäden sind reiner Schnickschnack und verteuern nur den Vertrag, ohne daß eine prämienadäquate Versicherung erfolgt. Denn welche Vermögenschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind, können bei einem Tonstudio eintreten?

Selbstverständlich ist in unserer Prämie die Privathaftpflicht des Tonstudioinhabers eingeschlossen