Die kurzfristige Haftpflichtversicherung für Cateringfirmen

Die Eckpunkte eines Vertrages, wie er von uns angeboten wird, lauten:

  Deckungssummen Selbstbehalt
Personen- und Sachschäden pauschal 3.000.000,-- EUR keine
Vermögenschäden 100.000,-- EUR keine
Innerhalb der Sachschadendeckungssumme gelten folgende Bereiche mitversichert:

Berufshaftpflicht
Tätigkeits- bzw. Bearbeitungsschäden


10.000,-- EUR


150,-- EUR
Schlüssel-/Codekartenverlust 5.000,-- EUR keine
Mietsachschäden an Immobilien
durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser
60.000,-- EUR keine
Mietsachschäden durch sonstige Ursachen 60.000,-- EUR keine
Allmählichkeits- und Abwasserschäden 60.000,-- EUR keine
Die genannten Deckungssummen gelten 2-fach pro Jahr maximiert.
Kleingebinde bis 205l/kg je Einzelgebinde, max. 1000 l/kg 1.500,-- EUR
Die genannten Deckungssummen gelten 1-fach pro Jahr maximiert.

Deckungserweiterungen, die oben nicht separat erwähnt wurden, aber dennoch enthalten sind:

  • Partyservice
  • Verkaufsstände
  • Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- und versicherungspflichtig)
  • Beauftragung fremder Unternehmen (jedoch nur Auswahlverschulden, nicht die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)
  • Vorsorgeversicherung im Rahmen der Sachschadendeckung
  • Auslandsschäden weltweit ohne USA/Kanada bei Montage etc.
  • Auslandschäden weltweit bei Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messen (Selbstbeteiligung USA/Kanada EUR 5.000,-- bei Personenschäden)
  • Be- und Entladeschäden
  • Vor- und Nacharbeiten bis jeweils 3 Tage
  • nicht zulassungspflichtige und nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen wie z.B. Gabelstapler