Das Jahr neigt sich dem Ende zu, die Besucher feiern ausgelassen. So soll es sein.
Aber wie schnell passiert es, daß ein Gast über das lose verlegte Kabel stolpert?
Was passiert, wenn Panik durch einen versehentlich entzündeten Böller ausbricht?
Schäden sind schnell passiert und vielfältig. Aber auch dafür gibt es eine Lösung:
Unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Die Highlights:
| Deckungssummen |
| Personen- und Sachschäden |
pauschal |
2.500.000,-- EUR |
| Vermögensschäden |
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100.000,-- EUR |
Erweiterung des Versicherungsschutzes Mitversichert sind:
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- Auf- und Abbauarbeiten bis jeweils 3 Tage (jederzeit verlängerbar, bitte geben Sie uns einfach den gewünschten Zeitraum bekannt)
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hallen- /Geländeeigentümers (so genannte Freistellung des Vermieters)
- Kraftfahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- und versicherungspflichtig)
- fremde Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h (von Zulassungspflicht befreit) im Rahmen der „Non Ownership Klausel“ (Sublimit € 100.000,--, Selbstbeteiligung € 1.000,--)
- Beauftragung fremder Unternehmen (jedoch nur Auswahlverschulden, nicht die persönlich gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)
- Vorsorgeversicherung (Versicherungssummen des Vertrages / Versehensklausel)
- Be- und Entladeschäden
- Mangelfolgeschäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
- Versicherungsschutz für Open-Air-Veranstaltung
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Prämien: |
| Diese hängen ab von der zu erwartenden Zuschauer-/Besucherzahl. Bei mehrtägigen Veranstaltungen nehmen Sie bitte die Gesamtbesucherzahl |
| Besucher/Zuschauer |
Berechnung |
Prämie netto |
Mindestprämie |
| bis |
500 |
pauschal |
€ 73,-- |
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| bis |
1.000 |
pauschal |
€ 96,-- |
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| bis |
1.500 |
pauschal |
€ 144,-- |
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| bis |
2.000 |
pauschal |
€ 193,-- |
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| bis |
10.000 |
pro Person |
€ 0,08 |
€ 195,-- |
| bis |
50.000 |
pro Person |
€ 0,06 |
€ 600,-- |
| bis |
100.000 |
pro Person |
€ 0,03 |
€ 2.000,-- |
| ab |
100.000 |
Anfrage |
| Alle Prämien gelten zzgl. 19 % Versicherungssteuer |
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Zuschlagspflichtige Risiken:
- Abbrennen von Feuerwerken aller Art (auch bengalische Feuer) durch einen berufsmäßigen Pyrotechniker, Kosten je Feuerwerk max. € 2.500,-- Euro € 110,--
- Die Restauration in eigener Regie kann gegen eine Prämie von € 8,-- je Person eingeschlossen werden.
- Veranstaltungszelte (hierbei geht es um die Schäden durch die Zelte, nicht jedoch an den Zelten) können gegen eine Prämie von € 73,-- bis 500 qm € 150,-- bis 1.000 qm versichert werden.
- Zuschlag für eigene Gabelstapler über 6 km/h (sofern per Ausnahmegenehmigung von der Zulassungspflicht befreit): je Fahrzeug € 15,--
- Bei einer Erhöhung der Deckungssummen auf € 5 Mio. , pauschal für Personen- und Sachschäden, wird ein Zuschlag von 35 % erhoben.
Alle genannten Prämien gelten zzgl. der gesetzl. Versicherungssteuer von derzeit 19%.
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Vereinbarte Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Sonderbedingungen der Fa. Eberhard, Raith & Partner GmbH zur Veranstalterhaftpflichtversicherung (kurzfristige Verträge), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung; BBR 013), BBE 99, Maklerklausel
Natürlich gibt es noch weitergehende Versicherungen für die Absicherung von Silvesterveranstaltungen. Was ist wenn die Veranstaltung abgesagt wird ? Wie sieht es mit der angemieteten Technik oder den Veranstaltungszelten aus ? Kein Problem, auch dafür haben wir eine Lösung für Sie. Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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| > Unser Angebot für die Versicherung von Silvesterveranstaltungen (.pdf) |
| > Auftragsformular für die Versicherung von Silvesterveranstaltungen (.pdf) |