




Advent, Advent ein Lichtlein brennt.... so lange eine Weihnachtsfeier oder ein
Christkindlmarkt so abläuft ist alles gut. Was aber passiert, wenn durch ein von
Ihnen schlecht verlegtes Kabel die Stadthalle abbrennt oder der schön
geschmückte Weihnachtsbaum in die Besuchermenge stürzt? Dafür gibt es
natürlich eine Lösung. Unsere Veranstalterhaftpflicht für Weihnachtsmärkte.
Sie geben einfach die Anzahl der Stände an und die Dauer und schon
steht die Prämie fest.
Die wichtigsten Highlights sind:
| Deckungssummen | |||||||||||
| Personen- und Sachschäden | pauschal | 2.500.000,-- EUR | |||||||||
| Vermögensschäden | 100.000,-- EUR | ||||||||||
Erweiterung des Versicherungsschutzes | |||||||||||
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| Prämien (zuzüglich 19% gesetzlicher Versicherungssteuer): | |||||||||||
| Diese hängen ab von der Anzahl der Stände und der Dauer des Marktes. | |||||||||||
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Zuschlagspflichtige Risiken:
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Vereinbarte Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB), Sonderbedingungen der Fa. Eberhard, Raith & Partner GmbH zur Veranstalterhaftpflichtversicherung (kurzfristige Verträge), Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (Umwelthaftpflicht-Basisversicherung; BBR 013), BBE 99, Maklerklausel Natürlich gibt es noch weitergehende Versicherungen für die Absicherung von Christkindl- bzw. Weihnachtsmärkten. Was passiert, wenn die Verkaufsbuden abbrennen, was ist wenn die Veranstaltung abgesagt wird ? Wie sieht es mit der angemieteten Technik oder Eislaufbahn aus ? Kein Problem, auch dafür haben wir eine Lösung für Sie. Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter. |
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| > Unser Angebot für die Versicherung von Weihnachtsmärkten (.pdf) | |||||||||||
| > Auftragsformular für die Versicherung von Weihnachtsmärkten (.pdf) | |||||||||||
